…statt der bekannten Pflegestufen
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es statt der bisherigen Pflegestufen die fünf neuen Pflegegrade (1-5) und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Für die Ermittlung des erforderlichen Pflegebedarfs wurde ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Der bishergemessene Zeitaufwand (in Minuten), der für bestimmte Pflege- und Versorgungsleistungen nötig war, um in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft zu werden, ist nun nicht mehr gültig.
Vielmehr wird begutachtet, wie selbstständig oder aber eben unselbständig der Pflegebedürftige in seinem Alltag ist. Hierbei werden folgende sechs Bereiche betrachtet:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
- Gestaltung des Alltagslebens und
- soziale Kontakte
Diese sechs Bereiche werden mittels eines Punktesystems jeweils für sich prozentual zum Gesamtwert gewichtet. Aus der Summe der ermittelten noch vorhandenen Selbständigkeit wird dann der Pflegegrad errechnet.
Wie und wo beantrage ich die Begutachtung für einen Pflegegrad?
Rufen Sie hierzu einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen sich das entsprechende Antragsformular für die Einstufung bzw. Höherstufung zusenden. Das ausgefüllte Formular senden Sie an Ihre Kasse zurück. Falls Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, helfen wir Ihnen gerne dabei.
Nach circa zwei bis vier Wochen erhalten Sie ein Schreiben vom MDK (Medizinischer Dienst der Kassen), in dem Sie darüber informiert werden, wer wann zur Begutachtung bei Ihnen vorbeikommen wird. Bitte geben Sie uns dann umgehend Bescheid, damit wir den Termin einplanen können, um zur Begutachtung mit anwesend zu sein. Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin des MDK wird Sie dann zu dem im Schreiben genannten Termin daheim aufsuchen, um die Begutachtung und die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade vorzunehmen.
Wie hoch sind die neuen Leistungen der Pflegeversicherung in 2024?
Die Pflegegrade | PG1 | PG2 | PG3 | PG4 | PG5 | |
Sachleistungen | 0,- € | 761,- € | 1432,- € | 1778,- € | 2200,- € | |
Pflegegeld | 0,- € | 332,- € | 573,- € | 765,- € | 947,- € | |
Entlastungsleistungen | 125,- € | 125,- € | 125,- € | 125,- € | 125,- € |