Qualitätssicherungsbesuche §37.3 SGB XI

Wir informieren Sie über alle Änderungen und Verbesserungen ab dem 1. Januar 2026!
Sie sind laut Medizinischem Dienst in der Pflegeversicherung eingestuft (mindestens PG2) und beziehen Pflegegeld?

Dann benötigen Sie, je nach Pflegegrad zwei bis vier sogenannte Qualitätssicherungsbesuche im Jahr. Ihre Pflegekasse informiert Sie schriftlich über den Zeitpunkt der ersten Durchführung sowie den erforderlichen Rhythmus der Folgebesuche.

Wir, als Partner der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, führen diese Besuche bei Ihnen daheim durch. Bei der erstmaligen Durchführung des Qualitätssicherungsbesuches nehmen wir Ihre Stammdaten auf und hinterlegen diese in unserem System. So ist gewährlleistet, dass wir Sie immer fristgerecht an den Folgebesuch erinnern können.

Falls bei Ihnen aktuell ein Qualitätssicherungsbesuch ansteht, können Sie uns entweder während unserer Bürozeiten anrufen, unser Kontaktformular verwenden oder aber uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden.

Sie können uns auch gerne anrufen. Direkt erreichen Sie uns unter 0 62 21 / 16 44 44. Hier sind wir rund um die Uhr erreichbar.